Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für die Abendzeitung Nürnberg im Abonnement
Diese AGBs gelten für die Abonnement-Angebote des Verlags „Die Abendzeitung – 8-Uhr Blatt“ GmbH & Co. KG (nachfolgend Verlag genannt). Vertragspartner des Kunden ist jeweils der Verlag „Die Abendzeitung – 8-Uhr Blatt“ GmbH & Co. KG, Burgschmietstraße 2-4, 90419 Nürnberg, Geschäftsführer Roland Finn, Registergericht Nürnberg HRA 9655
1. Abonnementsbestellungen sind beim Verlag oder bei Beauftragten des Verlags möglich. Zur Erfüllung des Auftrags speichert der Verlag die Liefer- und Rechnungsanschriften in einer Abonnentendatei. Lieferbeginn ist der im Auftrag jeweils genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) beim Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt die schnellstmögliche Lieferaufnahme.
2. Ein Abonnementauftrag kann innerhalb von zwei Wochen (bzw. vier Wochen bei telefonisch vereinbarten Abonnementverträgen) nach der Bestellung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden (gilt nur für Aufträge über 200,- € Gesamtwert pro Jahr). Die Frist hierfür beginnt frühestens mit Erhalt einer diesbezüglichen schriftlichen Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware an den Verlag „Die Abendzeitung – 8-Uhr Blatt“ GmbH & Co. KG, Burgschmietstraße 2-4, 90419 Nürnberg. Für Kurz- und Aktionsabonnements besteht kein Widerrufsrecht.
3. Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und Lieferung, Abnahme und Bezahlung werden für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.
4. Der monatliche Bezugspreis umfasst die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Zustellung frei Haus. Abonnementsgebühren sind generell im Voraus fällig. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Abendzeitung angekündigt. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur für Vorsätze oder grobe Fahrlässigkeit.
5. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
6. Die termingerechte Bearbeitung von Abonnement-, Zahlart-, Banken-Änderungen usw. ist nur dann gewährleistet, wenn die Mitteilung mindestens 10 Tage vorher beim Verlag oder beim Beauftragten des Verlags eingegangen ist. Bei Umzügen ist die neue Anschrift mitzuteilen.
7. Bei dem vom Verlag angebotenen Urlaubsservice sind Lieferunterbrechungen des Abonnements möglich, wenn weder eine Nachsendung noch eine Umleitung an Dritte beauftragt wird. Dauert eine Lieferunterbrechung länger als eine Woche, erteilt der Verlag auf Wunsch Gutschrift für die anteiligen Abonnementgebühren. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements, müssen die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen im Ausland erfolgen gegen Berechnung einer Nachsendegebühr.
8. Abbestellungen sind nur schriftlich beim Verlag mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende (bei Vorauszahlung zum Ende des verrechneten Bezugszeitraumes) möglich. Die Zusteller der Abendzeitung Nürnberg sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
9. Bei Nichterscheinen durch höhere Gewalt oder wegen vom Verlag unverschuldeter Arbeitskampfmaßnahmen besteht kein Belieferungs- und Entschädigungsanspruch.
DatenschutzIhre persönlichen Angaben werden vom Verlag „Die Abendzeitung – 8-Uhr Blatt“ GmbH & Co. KG gespeichert, verarbeitet und genutzt, um gemäß Ihres Auftrages Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln. Weiterhin nutzen wir Ihre Daten ebenfalls für interne Marktforschung und um Sie über weitere eigene gleiche oder ähnliche Produkte und Angebote oder Dienstleistungen auch per E-Mail oder Telefon zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken schriftlich, per Post oder E-Mail mit Wirkung für die Zukunft beim Verlag „Die Abendzeitung – 8-Uhr Blatt“ GmbH & Co. KG, Burgschmietstraße 2-4, 90419 Nürnberg, E-Mail:
aboservice@abendzeitung.de zu widersprechen. Sollten Sie uns eine ausdrückliche Einwilligung für die Nutzung Ihrer Telefonnummer und E-Mailadresse gegeben haben, informieren wir Sie gelegentlich über weitergehende spezielle Angebote. Diese Einwilligungen sind jederzeit für die Zukunft widerruflich. In jedem Fall werden wir mit Ihren Daten äußerst sensibel umgehen. Der Verlag Die Abendzeitung wird Ihre Daten nicht an Dritte zu deren werblicher Nutzung vermarkten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8,0% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Einziehungskosten berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden des Verlages nach. Im Falle des Zahlungsverzugs werden ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen sämtliche offenstehenden Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Computerausdrucke, Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Zusätzliche Belege können nur gegen einen Unkostenbeitrag erstellt werden.
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung nicht der Norm entsprechender Anzeigen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 80 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:
a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
c) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.
d) Bei Kennziffernanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
e) Fälle höherer Gewalt wie auch vom Verlag unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz.
f) Anzeigenaufträge des Einzelhandels und Handwerks, worunter auch selbständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Ortspreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine Einzelhandelsgeschäfte im Sinne der Preisliste. Auf den Ortspreis wird keine Agenturprovision gewährt.
g) Ein Kollegenrabatt von zehn Prozent auf den Grundpreis wird nur bei Direkt-Anzeigenaufträgen gewährt.
h) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen und Veröffentlichungen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Anzeigen-Kollektiven und bei Promotion-Aktionen in Kooperation mit Werbepartnern (z.B. Gewinnspiele, Verlosungen, Mitmach-Spiele, PR-Veröffentlichungen u.a.m. – auch im Medienverbund mit z.B. TV, Funk, Plakat etc.) abweichende – auch Pauschal-Preise festzulegen.
i) Der Inserent hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
k) Der ermäßigte Kino-mm-Preis kann nur von den Filmtheatern in Anspruch genommen werden, die ein Entgelt ausschließlich für das Vorführen von Filmen verlangen.
l) Bei unbezahlten Forderungen behält sich der Verlag vor, Abschlüsse vor Ablaufzeit abzurechnen und Ansprüche aus Abschlussabrechnungen bzw. Belastungen einzubeziehen.
m) Bezüglich der Entgeltminderung verweisen wir auf die bestehenden Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen.