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Von HELMUT REISTER 08.02.2012

„Mittagsmörder“: Sein schwieriger Weg zurück in die ersehnte Freiheit

Nürnbergs Justizsprecher: Es kann noch Jahre dauern

NÜRNBERG Das Bundesverfassungsgericht hat für den „Mittagsmörder" den Weg in die Freiheit geebnet. Klaus G., der „Methusalem" unter den Gefangenen, sitzt seit 47 Jahren hinter Schloss und Riegel. Aber, so entschieden die obersten Hüter der Verfassung, auch der Serienmörder habe ein Recht auf Freiheit.

Das juristische Tauziehen um die Freilassung von Klaus G., der 1967 vom Nürnberger Schwurgericht wegen fünffachen Mordes (bei der Kripo gestand er sogar sieben Morde) zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, dauert schon 20 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt unternahm er den ersten Versuch, auf Bewährung freizukommen.

Der Schuss mit Zielrichtung Freiheit ging nach hinten los

Das Landgericht in Regensburg legte fest, dass wegen der besonderen Schwere seiner Schuld eine Freilassung frühestens nach 38 Jahren (bis 31. Mai 2003) möglich wäre. Eine entscheidende Rolle bei dieser Einschätzung spielte auch die Tatsache, dass Klaus G. als untherapierbar galt und nach wie vor eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Das änderte sich im Jahr 2007, als Klaus G. begann, an Therapiesitzungen teilzunehmen. Der behandelnde Professor und ein weiterer Gutachter vertraten die Ansicht, dass Klaus G. außerhalb der Haftanstalt keine schweren Straftaten mehr begehen würde. Das hatte letztendlich zur Folge, dass das Regensburger Landgericht im März 2010 die Entlassung des „Mittagsmörders" beschloss. Der Fall landete beim Oberlandesgericht in Nürnberg, das die Entscheidung der oberpfälzischen Kollegen aufhob. Allerdings hatte auch das OLG-Urteil keinen Bestand. Das Bundesverfassungsgericht kippte es jetzt und verwies den Fall nach Nürnberg zurück.

Nürnbergs Justizsprecher Thomas Koch glaubt, dass bis zu einer Haftentlassung noch Jahre vergehen können. Jetzt müsse erst einmal ein Gutachter Vorschläge unterbreiten, wie die Rückkehr des „Mittagsmörders" in die Freiheit organisiert werden kann. Denn einig waren sich die unterschiedlichen Gerichte in einem Punkt: Ohne ausgiebige Vorbereitung kann Klaus G. nach fast einem halben Jahrhundert nicht in die Freiheit zurück.

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