Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder verboten?

Grillen auf dem Balkon - erlaubt oder verboten?

Beim Grillen ist für jeden etwas dabei: Ob saftige Steaks, Würstchen, Grill-Käse oder Grill-Gemüse. So ist es nicht weiter erstaunlich, dass das Grillen sich großer Beliebtheit erfreut. Herrlich ist das Grillen bei sonnigem Wetter. Viele Fans möchten ihrem Hobby, dem Grillen, auch bei sich zu Hause nachgehen können und bevorzugen das Grillen auf dem Balkon.

Manchmal möchte man schließlich nirgendwo hinfahren müssen, sondern bevorzugt die Gemütlichkeit des eigenen Heims. Oft passen das Wetter und sonstige Begebenheiten einfach nicht. Dazu gibt es verschiedene Meinungen. Oftmals fühlen sich die Nachbarn vom Rauch und den Rauchschwaden belästigt. Einheitliche Regeln für das Grillen auf dem Balkon gibt es nicht.

Darf man auf dem Balkon grillen?

Da es eben keine einheitliche rechtliche Grundlage für das Grillen auf dem Balkon gibt, sollte man sich an die vor Ort geltenden Regeln halten und sich gegebenenfalls vorher mit dem Vermieter und den Nachbarn absprechen.

Sollten sich die Parteien nicht einigen können, muss ein Gericht entscheiden. Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten erlaubt, allerdings mit zwei Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind:

Auf dem Balkon Grillen ist Vermietersache

Auf dem Balkon Grillen ist VermietersacheVerboten ist das Grillen auf dem Balkon, wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich ausschließt. Der Vermieter hat das Recht, das Grillen auf dem Balkon zu verbieten und dies im Mietvertrag verbindlich festzulegen. In diesem Fall hat der Mieter sich der Mehrheitsentscheidung zu fügen, da bei Zuwiderhandlung eine Abmahnung und möglicherweise Kündigung des Mietvertrags droht.

Auch verboten ist das Grillen, wenn die Nachbarn durch das Grillen auf dem Balkon belästigt werden. Rauch oder dichter Ruß dürfen nicht in die Wohnung des Nachbarn ziehen und auch nicht zu seiner frisch gewaschenen Wäsche. Dies stellt eine Belästigung dar und kann mit Ordnungsgeld geahndet werden. Jedoch gibt es weder verbindliche Angaben zur Höchstdauer des Grillens noch zur Mindestentfernung zur Wohnung des Nachbarn, die eingehalten werden muss. Der Gesetzgeber legt nicht fest, wie oft gegrillt werden kann. Eine starke Rauchentwicklung muss allerdings immer vermieden werden.

Wichtig: Starke Rauchentwicklung vermeiden

Wichtig: Starke Rauchentwicklung vermeidenRauchentwicklung zu vermeiden ist möglich, indem man z. B. auf Kohle verzichtet und stattdessen auf Briketts aus Kokosnussschalen umsteigt. Außerdem macht es Sinn, eine Heißluftpistole zu benutzen. Auch sollte man darauf achten, dass kein Fett in die Luft gelangt. Der Rauch, der dadurch entsteht, ist gesundheitsschädlich. Sehr fetthaltiges Fleisch, z. B. Ente, sollte in einer Alu-Schale gegrillt werden.

Vermeiden Sie es außerdem, Flüssigkeiten ins Feuer zu schütten: Bier verursacht zum Beispiel jede Menge Rauch. Ein gründlich gereinigter, sauberer Grillrost ist essenziell, damit kein gesundheitsschädlicher Rauch entsteht. Selbstverständlich ist auch die Nachtruhe zwischen 22-7 Uhr zu berücksichtigen, sowie sonstige Ruhezeiten, falls diese im Mietvertrag vereinbart wurden.

Balkon Grillen mit den Nachbarn absprechen

Balkon Grillen mit den Nachbarn absprechenGegenseitige Rücksicht kann immer helfen. Die Nachbarn sollten nicht belästigt werden, müssen es jedoch hinnehmen, wenn die Mitmieter auf dem Balkon grillen, sofern dies nicht durch den Mietvertrag ausgeschlossen ist. So sagt der §906 BGB: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt“.

Eine Absprache mit dem Nachbarn hilft beiden Parteien weiter. Das Grillen auf dem Balkon sollte im voraus angekündigt werden, damit keine bösen Überraschungen drohen. Die Nachbarn könnten so ihre Fenster an diesem Abend einfach geschlossen halten. Diese Kompromissbereitschaft darf natürlich von beiden Seiten nicht überstrapaziert werden. Die Nachbarn sollten so wenig wie möglich gestört werden: Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Immer erlaubt: Der Elektrogrill, die rauchfreie Alternative

Immer erlaubt: Der Elektrogrill, die rauchfreie AlternativeWer auf die Nummer sicher gehen will, grillt mit einem Elektro- oder mit einem Gasgrill. Diese arbeiten nicht mit offenen Flammen und gewähren dadurch höhere Sicherheit. Die Rauchbildung entsteht hier kaum, außerdem verfügen sowohl der Elektrogrill als auch der Gasgrill über eine Auffangschale für Fett, sodass dieses nicht in die Glut gelangen kann. Außerdem sind beide Geräte sehr einfach zu bedienen und es müssen keine zusätzlichen Materialien besorgt werden:

Zur Benutzung des Gasgrills ist lediglich eine Gasflasche erforderlich, für den Elektrogrill nur ein funktionierender Stromanschluss. Die Temperatur kann eingestellt werden und wird schnell und einfach erreicht. Auch das Aroma kann eingestellt werden. Sollte die Einigung mit dem Nachbarn nicht möglich sein, ist das Grillen mit Gas- oder Elektrogrill immer erlaubt.

Fazit zum Grillen auf dem Balkon

Es gibt keine einheitliche rechtliche Grundlage zum Thema Grillen auf dem Balkon. Gerichtliche Entscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen, eine einheitliche Richtlinie ist nicht erkennbar. Auch gibt es keine rechtliche Grundlage dazu, wie lange, mit welchen Grillgerät und wann gegrillt werden darf. Mal wird dem Mieter eine bestimmte Höchstdauer zugestanden, mal darf er nur in bestimmten Monaten grillen.

Der Mietvertrag schreibt grundsätzlich vor, ob und in welcher Form Grillen auf dem Balkon erlaubt ist. Ist das Grillen nicht ausdrücklich ausgeschlossen, müssen die Nachbarn dies grundsätzlich akzeptieren. Eine freundliche und wohlwollende Einladung zum Grillfest kann Abhilfe schaffen, sollten sich die Nachbarn gestört fühlen. Sollten Sie sich selbst vom grillenden Nachbarn gestört fühlen, können Sie rechtlich ebenfalls gegen ihn vorgehen. Besser ist aber ein klärendes Gespräch im voraus. Vielleicht zeigt der Nachbar sich verständnisvoller als gedacht.